Grandland, Verbrennungsmotor Benzin |
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Energieverbrauch | ||
kombiniert | 6,3 l/100 km | |
• Innenstadt |
7,3 l/100 km |
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• Stadtrand |
6,1 l/100 km | |
• Landstraße |
5,5 l/100 km | |
• Autobahn |
6,9 l/100 km | |
CO2-Emissionen kombiniert | 144,0 g/km |
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CO2-Klasse |
E |
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auf Grundlage der CO2-Emissionen (kombiniert) |
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Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: |
1.814,40 EUR/Jahr |
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Kraftstoffpreis: 1,920 EUR/l (Jahresdurchschnitt 2023) |
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Kraftfahrzeugsteuer | 130,00 EUR/Jahr |
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• Die Informationen erfolgen gemäß der
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte
wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide
harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der
Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von
der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch
vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist
das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.
• Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen
aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich
einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw
ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier
abrufbar: https://www.dat.de/co2/
• Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des
Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und
Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger
entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der
CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der
Kraftstoffkosten möglich. Die künnftige CO₂-Preisentwicklung ist
unsicher. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu
bezahlen. Weitere Informationen unter https://www.alternativ-mobil.info.
• Die Steuerbefreiung eines Elektrofahrzeugs wird bei erstmaliger
Zulassung in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab
dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum
31.12.2030.
• Abbildungen zeigen Sonderausstattungen.
Crossland X, 1,2, 60 kW (81 PS) manuelles 5-Gang-Getriebe, Verbrennungsmotor Benzin |
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Energieverbrauch | ||
kombiniert | 6,1 l/100 km | |
• Innenstadt |
7,1 l/100 km |
|
• Stadtrand |
5,8 l/100 km | |
• Landstraße |
5,3 l/100 km | |
• Autobahn |
6,5 l/100 km | |
CO2-Emissionen kombiniert | 138,0 g/km |
|
CO2-Klasse |
E |
|
auf Grundlage der CO2-Emissionen (kombiniert) |
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Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: |
1.756,80 EUR/Jahr |
|
Kraftstoffpreis: 1,920 EUR/l (Jahresdurchschnitt 2023) |
||
Kraftfahrzeugsteuer | 116,00 EUR/Jahr |
|
• Die Informationen erfolgen gemäß der
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte
wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide
harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der
Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von
der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch
vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist
das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.
• Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen
aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich
einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw
ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier
abrufbar: https://www.dat.de/co2/
• Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des
Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und
Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger
entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der
CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der
Kraftstoffkosten möglich. Die künnftige CO₂-Preisentwicklung ist
unsicher. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu
bezahlen. Weitere Informationen unter https://www.alternativ-mobil.info.
• Die Steuerbefreiung eines Elektrofahrzeugs wird bei erstmaliger
Zulassung in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab
dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum
31.12.2030.
• Abbildungen zeigen Sonderausstattungen.
In einem groß angelegten Händlertest der Concertare GmbH im Auftrag des Magazins "AUTO Straßenverkehr" wurden deutschlandweit 2120 Autohändler getestet. Man wollte wissen, wie gut die Interessenten und Kunden beraten werden, ob die Produktkenntnisse des Verkäufers umfassend sind und mit welcher Gewichtung die Verkaufsargumente, Rabattangebote, Inzahlungsbedingungen und weitere wichtige Kriterien behandelt wurden.
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